Montag - Freitag: 09:00 -17:00 Uhr | 030 - 30 30 88 99 | Theodor-Heuss-Platz 6, 14052 Berlin |

FAQ

Häufig gestellte Fragen:

Was kann ich verpfänden?
Wieviel Geld bekomme ich für meinen Wertgegenstand?
Wann bekomme ich mein Geld?
Wie lange habe ich Zeit mein Pfandstück abzuholen?
Wie hoch sind die monatlichen Kosten?
Was kann ich tun, wenn ich nach drei Monaten das Darlehen noch nicht zurückzahlen kann?
Was kostet eine Verlängerung?
Wie muss ich handeln, wenn der Pfandschein verloren ging?
Werden meine Daten an Dritte weiter gegeben?
Zur weiteren Veranschaulichung- Der Pfandhaus-Comic

Was kann ich verpfänden?

Wir gewähren Kredit für Wertgegenstände, wie z.B. Gold- und Brillantschmuck, Goldbarren und Goldmünzen, Hochwertige Armband- und Taschenuhren (Rolex, usw.), Diamanten und Edelsteine, KFZ, hochwertige Technik jeder Art und sonstige hochwertige Gegenstände. Dies können Brillanten, Uhren, Münzen und Medaillen, Gold und Platin, Tafelsilber, Videokameras, Fotoausrüstungen und noch vieles mehr sein.

Selbstverständlich können nur solche Gegenstände verpfändet werden, die das uneingeschränkte Eigentum des Verpfänders sind.

Wenn Sie erfahren möchten, ob Ihr Gegenstand von uns angenommen werden kann, können Sie uns unter der Telefonummer 030/ 30 30 88 99 Montags bis Freitags von 9 bis 17 Uhr erreichen. Einer unserer freundlichen und kompetenten Mitarbeiter wird Ihnen gerne weiterhelfen.

Wieviel Geld bekomme ich für meinen Wertgegenstand?

Eine Bewertung ohne Besichtigung des Pfandstückes ist selbst für Experten, wie uns nicht möglich. Deswegen gilt generell dass Sie für eine genaue Bewertung einfach unserere Leihhaus- Filiale am Theodor-Heuss-Platz besuchen müssen und Ihr „Schmuckstück“ von einem unserer kompetenten Mitarbeiter bewerten lassen müssen. Grundsätzlich gilt, dass alle Leihhäuser Wertgegenstände wie z.B. Schmuck, Uhren, Diamanten zu ungefähr 50% des Zeitwertes und hochwertige Technik zu 30-40% des Zeitwertes beleihen. Unter Berücksichtigung der Kurse an den internationalen Gold- und Diamantbörsen bzw. den handelsüblichen Marktpreisen bewerten wir Ihren Wertgegenstand gerne in unserer Filiale am Theodor-Heuss-Platz 6 in 14052 Berlin.

Wann bekomme ich mein Geld?

Die Kreditauszahlung erfolgt sofort nach Bewertung des Pfandstückes durch einen unserer ausgebildeten Experten, Einigung über den ausgezahlten Betrag und Abschluss des Pfandvertrages.

Wie lange habe ich Zeit mein Pfandstück abzuholen?

Die gesetzlich vorgeschriebene Laufzeit des Kreditvertrages beträgt 3 Monate.

Nach Ablauf dieser Frist haben Sie in unserem Leihhaus noch weitere 4 Wochen Zeit, Ihre Pfänder abzuholen oder den Kreditbetrag zu verlängern. Ansonsten müssen wir, wie gesetzlich vorgeschrieben, ihr Pfandstück in einer Zwangsversteigerung versteigern.

Wie hoch sind die monatlichen Kosten?

In unserem Leihhaus kostet die Beleihung 1% Zinsen pro Monat zzgl. Gebühren für Versicherungs- und Verwahrungskosten etc.
Ein Pfandkredit kann bei kurzen Laufzeiten verhältnismäßig zu einem gewöhnlichen Dispokredit sehr günstig sein, da hier insbesondere die meist entstehenden Kreditnebenkosten wie Abschluss- und Schätzgebühren völlig entfallen.Zur Veranschaulichung soll hier ein kurzes Beispiel gegeben werden:
Ein Kredit über € 100,– kostet 1 % Zinsen pro Monat und eine gesetzlich festglegte Bearbeitungsgebühr von 2,50 €.
Lösen Sie Ihr Eigentum nach zwanzig Tagen wieder aus, zahlen Sie dementsprechend € 103,50,–.
Diese Beträge enthalten außer den Zinsen auch die Gebühren für sachgemäße und sichere Aufbewahrung der Pfänder und die Versicherungskosten.
Weitere Kosten entstehen zu keinem Zeitpunkt!

Was kann ich tun, wenn ich nach drei Monaten das Darlehen noch nicht zurückzahlen kann?

In unserem Leihhaus können Sie Ihr Darlehen durch die Bezahlung der angefallenen Zinsen und Gebühren um weitere drei Monate verlängern. Ihr Pfand bleibt dabei weiterhin bestehen und Sie brauchen sich keine Sorgen um einen Verlust Ihrer Wertgegenstände machen.

Was kostet eine Verlängerung?

Bei der Verlängerung des Kreditvertrages zahlen Sie nur die Zinsen und Gebühren für die abgelaufene Zeit.

Wie muss ich handeln, wenn der Pfandschein verloren ging?

Bitte teilen Sie uns den Verlust umgehend mit, damit wir einen Sperrvermerk vornehmen können. Da der Pfandschein als Vertragsdokument gilt, kann sonst ein Unbefugter Ihr Pfand abholen. Das Pfand kann dann nur unter Vorlage Ihres Personalausweises wieder ausgelöst werden.
Einen Verlustmeldung können Sie bei uns telefonisch unter der Telefonnummer 030/ 30 30 88 99 vornehmen.

Werden meine Daten an Dritte weiter gegeben?

Unsere Philosophie, „Diskretion ist Ehrensache“ gilt immer.
Wenn Sie ihr Eigentum verpfänden, werden alle Angaben von unserem Leihhaus vertraulich behandelt und auch nicht an Dritte, wie z.B. an die Schufa, weitergegeben.

Der Kreditnehmer übernimmt keine persönlichen Verpflichtungen! Gewähr für den Kredit ist nur der hinterlegte Pfandgegenstand.

Zur weiteren Veranschaulichung

Schauen Sie sich doch das lustige Pfandhauscomic an.
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